Sponsoringaufwendungen und Betriebsausgaben
Sponsoring-Verträge werden zu Werbezwecken zwischen Sponsor und Gesponsertem geschlossen. Gesponserte erhalten dazu einen Geldbetrag oder Waren/Dienstleistungen und erbringen im Gegenzug Werbeleistungen für den Sponsor. Sie fungieren zum Beispiel als Werbeträger bei öffentlichen Auftritten oder bewerben das Unternehmen in sozialen Medien usw. Den Abzug dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben sieht die Finanzverwaltung nicht immer als selbstverständlich an. Im Folgenden wird daher ein kurzer Überblick über steuerrechtliche Grundlagen beim Sponsor und auch beim Gesponserten geschaffen.